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Der Vorstand der Bundesinnung der Hörakustiker

Der Vorstand besteht aus dem Präsident, bis zu vier Stellvertretern, von denen einer das Ressort Finanzen verwaltet (Schatzmeister). Die Vorstandsmitglieder sollen im Hörakustiker-Handwerk den Großen Befähigungsnachweis erbracht haben.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Delegiertenversammlung auf 5 Jahre gewählt.

Der Vorstand vertritt die Innung gerichtlich und außergerichtlich.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Innung, soweit sie nicht gesetzlich oder durch Bestimmungen der Satzung oder Nebensatzung der Vertreterversammlung vorbehalten oder anderen Organen übertragen sind.

Weitere Angaben sind der Satzung zu entnehmen.

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