Satzungsmäßige Aufgabe der Bundesinnung der Hörakustiker ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.
Insbesondere
- hat sie den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
- ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben
- entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen, sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern
- das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern
- das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern
- über Angelegenheiten des Hörakustiker Handwerks den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten
- die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen
- zwecks Erhöhung des Kenntnisstandes in Aus- und Fortbildung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ihrer Mitglieder, Einrichtungen zur Verbesserung der Kenntnisse, der Arbeitsweise und der Betriebsführung zu schaffen und zu fördern
- das handwerkliche Pressewesen zu unterstützen
Außerdem ist die Bundesinnung tätig
- bei der Entwicklung, Fortschreibung und Pflege von Qualitätsicherungkriterien und Maßnahmen im Hörakustiker-Handwerk
- bei der Sicherung und dem Ausbau der Stellung des Hörakustiker-Handwerks im deutschen Handwerks- und Gesundheitswesen sowie in der berufsständischen Öffentlichkeitsarbeit.
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