Satzungsmäßige Aufgabe der Bundesinnung der Hörakustiker ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.

Insbesondere

  • hat sie den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
  • ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben
  • entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen, sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern
  • das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern
  • das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern
  • über Angelegenheiten des Hörakustiker Handwerks den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten
  • die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
  • die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen
  • zwecks Erhöhung des Kenntnisstandes in Aus- und Fortbildung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ihrer Mitglieder, Einrichtungen zur Verbesserung der Kenntnisse, der Arbeitsweise und der Betriebsführung zu schaffen und zu fördern
  • das handwerkliche Pressewesen zu unterstützen

Außerdem ist die Bundesinnung tätig

  • bei der Entwicklung, Fortschreibung und Pflege von Qualitätsicherungkriterien und Maßnahmen im Hörakustiker-Handwerk
  • bei der Sicherung und dem Ausbau der Stellung des Hörakustiker-Handwerks im deutschen Handwerks- und Gesundheitswesen sowie in der berufsständischen Öffentlichkeitsarbeit.