Bundesinnung der Hörakustiker KdöR

Satzungsmäßige Aufgabe der Bundesinnung der Hörakustiker ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.

Insbesondere:

  • hat sie den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
  • ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben
  • entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen, sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern
  • bei der Abnahme der Gesellenprüfung mitzuwirken
  • das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern
  • bei der Verwaltung der Berufsschule gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken
  • das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern
  • über Angelegenheiten des Hörakustiker Handwerks den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten
  • die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
  • die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen
  • zwecks Erhöhung des Kenntnisstandes in Aus- und Fortbildung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ihrer Mitglieder, Einrichtungen zur Verbesserung der Kenntnisse, der Arbeitsweise und der Betriebsführung zu schaffen und zu fördern
  • das handwerkliche Pressewesen zu unterstützen
  • bei Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Auftraggebern auf Antrag zu vermitteln sowie darüber hinaus sonstige Maßnahmen, die ihr zur Förderung der gemeinsamen und gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder geeignet erscheinen, durchzuführen.

Außerdem ist die Bundesinnung tätig:

  • bei der Entwicklung, Fortschreibung und Pflege von Qualitätsicherungkriterien und Maßnahmen im Hörakustiker-Handwerk
  • bei der Sicherung und dem Ausbau der Stellung des Hörakustiker-Handwerks im deutschen Handwerks- und Gesundheitswesen sowie in der berufsständischen Öffentlichkeitsarbeit.