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Deutscher Bundestag beschließt Änderungen zum
Antikorruptionsparagraphen 128 SGB V

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Mit der 15. Novelle zum Arzneimittelgesetz (AMG) hat der Bundestag klarstellende Regelungen zur Beteiligung von Vertragsärzten an der Versorgung mit Hilfsmitteln beschlossen. Auch Arzneimittel werden künftig betroffen sein. Kern der neuen Regelung ist, dass die Beteiligung von Ärzten an der Hilfsmittelabgabe unter strengere Bedingungen gestellt wird.

Die vollständige Presse-Information der biha finden Sie unter der Rubrik Pressemitteilungen. Weitere Informationen erhalten Mitglieder im internen Bereich.


Eingestellt am: 26.06.2009
© Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR

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